Veterinärbestimmungen Lingen 2024
Vibrissen
Hunde, deren Vibrissen gekürzt oder entfernt wurden, können nicht an der Ausstellung teilnehmen.
Tollwutschutzimpfung
Die Hunde, die zu dieser Veranstaltung (Ausstellung) gebracht werden, müssen nachweislich mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein (Impfausweis/EU-Heimtierpass mitbringen).
Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld „Gültig bis“ nachgewiesen werden. Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt die sogenannte 3-Wochen-Frist. Im Falle einer Erstimpfung muss der Hund zum Zeitpunkt der Impfung mindestens 3 Monate alt gewesen sein und die Impfung zum Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens 21 Tage zurückliegen.
Tierschutzhundeverordnung
Seit 01.01.2022 ist die neue Tierschutzhundeverordnung (TierSchHuV) in Kraft gesetzt worden. Diese sieht u.a. ein Ausstellungsverbot für bestimmte Hunde vor.
§ 10 Ausstellungsverbot
Es ist verboten, Hunde auszustellen oder Ausstellungen mit Hunden zu veranstalten:
- bei denen Körperteile, insbesondere Ohren oder Rute, tierschutzwidrig vollständig oder teilweise amputiert worden sind oder
- bei denen erblich bedingt
- Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten,
- mit Leiden verbundene Verhaltensstörungen auftreten,
- jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
- die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt.
Die Verantwortung für die Einhaltung der Vorgaben der Verordnung liegt beim Veranstalter und Aussteller. Das Veterinäramt wird besonders auf die Einhaltung der Tierschutzhundeverordnung achten.
Allg. Klinische Untersuchung vor einer Hundeausstellung (VDH)
- Die "Allg. Klinische Untersuchung (VDH)" anderer VDH-Ausstellungen wie Erfurt, Oldenburg, Dortmund und Neuss, die nicht älter als ein Jahr ist, wird auch in Lingen anerkannt.
- Die "Allg. Klinische Untersuchung (VDH)" ist im Original oder in einer vom Tierarzt ausgestellten Zweitschrift bei der Einlasskontrolle der Hunde vorzulegen, nicht einzureichen.
- Die "Allg. Klinische Untersuchung (VDH)" bleibt in Ihrem Besitz. Bitte nicht der Meldestelle mailen!
- Die "Allg. Klinische Untersuchung (VDH)" erhalten Sie bei der Anmeldung, versehen mit den Daten Ihres Hundes vorausgefüllt als E-Mail-Anhang zur Weiterbearbeitung durch Ihren Tierarzt.
Auf Basis der Erfahrungen vergangener Ausstellungen haben wir uns mit dem Veterinäramt auf folgendes Konzept verständigt:
- Bescheinigung "Allg. Klinische Untersuchung vor einer Hundeausstellung(VDH)" für bestimmte Hunderassen
- Stichprobenartige Kontrollen aller Hunde
Wir weisen darauf hin, dass die Regelungen des § 10 TierSchHuV und die damit verbundenen Auflagen nicht nur für Teilnehmer der eigentlichen Ausstellung gelten, sondern auch für Hunde, die im Rahmen anderer Veranstaltungsteile (Junior-Handling, Rassepräsentationen) präsentiert werden.
Folgende Rassen benötigen in Lingen eine allg. klinische Untersuchung
FCI Gruppe 1
Australian Shepherd
Australian Stumpy Tail Cattle Dog
Bobtail (Old English Sheepdog)
Bouvier des Ardennes
Collie Langhaar
Deutscher Schäferhund
Hrvatski Ovcar
Miniature American Shepherd
Mudi
Polski Owczarek Nizinny
Polski Owczarek Podhalanski
Schipperke
Sheltie (Shetland Sheepdog)
Welsh Corgi Cardigan
Welsh Corgi Pembroke
FCI Gruppe 2
Affenpinscher
Appenzeller Sennenhund
Berner Sennenhund
Bernhardiner
Bordeauxdogge
Bulldog
Bullmastiff
Chien de Montagne des Pyrénées
Dansk-svensk gårdshund
Deutsche Dogge
Deutscher Boxer
Dobermann
Entlebucher Sennenhund
Fila Brasileiro
Großer Schweizer Sennenhund
Leonberger
Mastiff
Mastino Napoletano
Neufundländer
Österreichischer kurzhaariger Pinscher
Rottweiler
Shar Pei
FCI Gruppe 3
Airedale Terrier
American Staffordshire Terrier
Australian Terrier
Bedlington Terrier
Brasilianischer Terrier
Bull Terrier
Miniature Bull Terrier
Dandie Dinmont Terrier
Deutscher Jagdterrier
English Toy Terrier (Black and Tan)
Jack Russell Terrier
Miniature Bull Terrier
Scottish Terrier
Sealyham Terrier
Staffordshire Bullterrier
West Highland White Terrier
Yorkshire Terrier
FCI Gruppe 4
Teckel
FCI Gruppe 5
Alaskan Malamute
Chow Chow
Großspitz und Zwergspitz
Karelischer Bärenhund
Perro sin pelo del Perú
Thai Ridgeback Dog
Västgötaspets
Xoloitzcuintle
FCI Gruppe 6
Basset Hound
Beagle
Bluthund (Chien de Saint Hubert)
Petit Basset griffon vendéen
Rhodesian Ridgeback
FCI Gruppe 7
Deutsch Kurzhaar
FCI Gruppe 8
American Cocker Spaniel
Chesapeake Bay Retriever
Clumber Spaniel
Curly Coated Retriever
English Cocker Spaniel
English Springer Spaniel
Flat Coated Retriever
Golden Retriever
Labrador Retriever
Nova Scotia Duck Tolling Retriever
Perro de agua Español
FCI Gruppe 9
Belgischer Griffon
Boston Terrier
Brüsseler Griffon
Cavalier King Charles Spaniel
Chihuahua
Chinese Crested Dog
Französische Bulldogge
Japan-Chin
Kleiner Brabanter Griffon
Lhasa Apso
Malteser
Mops
Pekingese
Pudel
Shih Tzu
Tibetan Terrier
Für alle anderen Rassen – auch für Besuchshunde – ist kein Attest erforderlich. Alle Rassen können angemeldet werden.
Tierärztliche Kontrollen
Die tierärztlichen Kontrollen erfolgen im Eingangsberich bevor die Halter/Aussteller zu den Ringen gehen.
Bei den Kontrollen liegt der Fokus auf im Rahmen einer klinischen Untersuchung feststellbare Merkmale. Relevante anatomische Veränderungen/Symptome, auf die im Rahmen der Überprüfung vor Ort geachtet wird, sind insbesondere:
- Atemnot, pathologische Atemgeräusche und Zeichen einer gestörten Thermoregulation
- Auge inklusive Augenlider
- Erbliche Merkmale (z. B. Lidfehlstellungen, Exophthalmus, En- und Ektropium) in Verbindung mit klinischen Symptomen einer Augenerkrankung
- Blindheit
- Strabismus
- Taubheit oder andere neurologische Symptome
- Offene Fontanelle
- Entzündliche Hautveränderungen
- Color Dilution Alopecia
- Albinismus
- Dermoid-Zysten
- Rutenlänge (muss aufgerollt den After bedecken)
- Lahmheiten / Bewegungsanomalien
- Zahnfehler: Wenn mehr als zwei Zähne fehlen - die P1 und die M3 nicht mit eingerechnet - muss nachgewiesen werden, dass das Fehlen nicht anlagebedingt ist, sondern der Zahn z. B. wegen einer Erkrankung entfernt werden musste.
- Tiere mit ektodermaler Dysplasie und damit verbundenen Hauterkrankungen oder Zahnfehlern (s. o.)
Unterbringung von Hunden auf VDH Ausstellungen
Nach deutschem Tierschutzrecht müssen Personen, die Tiere halten oder betreuen, sicherstellen, dass die Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung des Tieres nicht so eingeschränkt wird, dass es zu Schmerzen oder vermeidbaren Schäden oder Leiden kommt.
Bezogen auf unsere Veranstaltungen bedeutet dies, dass Hundeboxen für die zeitweise Unterbringung eine angemessene Größe haben müssen und dass die Zeit der Unterbringung in diesen Boxen angemessen für den jeweiligen Hund sein muss. Von einer angemessenen Größe kann in der Regel ausgegangen werden, wenn der Hund in der Box vollständig aufstehen und sich in Seitenlage ausgestreckt hinlegen kann.
Bezogen auf die Zeit der Unterbringung müssen das Temperament des jeweiligen Hundes, sein erfolgtes Boxentraining und die allgemeine Situation der Unterbringung berücksichtigt werden.Der Hund sollte nicht über längere Zeit alleine/ohne Anwesenheit einer Betreuungsperson in einer Box untergebracht werden und muss in angemessenen Intervallen die Gelegenheit zu freier Bewegung außerhalb der Box erhalten. Es muss zu allen Zeiten vermieden werden, dass es durch die Boxenunterbringung zu Leid
für den untergebrachten Hund kommt.