FAQ

Die Richterliste kann über den Button „Richter“ auf der jeweiligen Veranstaltungsseite aufgerufen werden.

Die Meldestatistik kann über den Button „Meldestatistik“ auf der jeweiligen Veranstaltungsseite aufgerufen werden.

Zugelassen sind Rassehunde, deren Standard bei der FCI hinterlegt ist und die in einem von der FCI/VDH-anerkannten Zuchtbuch bzw. Register eingetragen sind. Identitätsüberprüfungen der gemeldeten Hunde sind möglich. Bitte bringen Sie die Ahnentafel bzw. Registrierbescheinigung zur Ausstellung mit.

Die Ausstellung eines Welpen in der Babyklasse ist frühstens ab dem 4. Monat möglich. Dies ergibt sich daraus, dass ein Hund zwingend gegen Tollwut geimpft sein muss, um an einer Hundeausstellung teilnehmen zu können. Die Impfung muss mindestens 4 Wochen vor der Ausstellung stattfinden. Da der früheste Zeitpunkt für die Tollwutimpfung die 12. Lebenswoche ist, ergibt sich somit ein Mindestalter von 4 Monaten für die Babyklasse.

In welcher Klasse Ihr Hund auf einer Ausstellung läuft, hängt von seinem Alter und später auch von der Anzahl seiner Ausstellungserfolge ab.

Die entsprechenden Klassen finden Sie in der Klasseneinteilung und in der VDH-Ausstellungsordnung §13.

Bei allen Rassehunde-Ausstellungen können folgende Formwertnoten vergeben werden:
Vorzüglich (V)
Sehr Gut (SG)
Gut (G)
Genügend (Ggd)
Disqualifiziert (Disq)

In der Jüngstenklasse (und Puppy class/Baby Klasse auf Spezial-Rassehunde-Ausstellungen):
vielversprechend (vv)
versprechend (vsp)
wenig versprechend (wv)

Ausführliche Erläuterungen in der VDH-Ausstellungsordnung §15.

Für Hunde bestimmter Rassen sind tierärztliche Bescheinigungen notwendig. Alle anderen Hunde benötigen keine tierärztliche Untersuchung.

Auflagen Veterinäramt Lingen

Auflagen Veterinäramt Oldenburg

Der Richterbericht wird Ihnen nach der Bewertung zusammen mit Ihren Unterlagen übergeben.

Die Ausstellungsergebnisse sind auf unserer Startseite nach Ende der Veranstaltung einsehbar.

Gib hier deine Überschrift ein

Nach oben scrollen