
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Die Portale für die Online-Meldungen werden 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn freigegeben:
Die Richterliste kann über den Button „Richter“ auf der jeweiligen Veranstaltungsseite aufgerufen werden.
Die Meldestatistik kann über den Button „Meldestatistik“ auf der jeweiligen Veranstaltungsseite aufgerufen werden.
Zugelassen sind Rassehunde, deren Standard bei der FCI hinterlegt ist und die in einem von der FCI/VDH-anerkannten Zuchtbuch bzw. Register eingetragen sind. Identitätsüberprüfungen der gemeldeten Hunde sind möglich. Bitte bringen Sie die Ahnentafel bzw. Registrierbescheinigung zur Ausstellung mit.
Die Ausstellung eines Welpen in der Babyklasse ist frühstens ab dem 4. Monat möglich. Dies ergibt sich daraus, dass ein Hund zwingend gegen Tollwut geimpft sein muss, um an einer Hundeausstellung teilnehmen zu können. Die Impfung muss mindestens 4 Wochen vor der Ausstellung stattfinden. Da der früheste Zeitpunkt für die Tollwutimpfung die 12. Lebenswoche ist, ergibt sich somit ein Mindestalter von 4 Monaten für die Babyklasse.
In welcher Klasse Ihr Hund auf einer Ausstellung läuft, hängt von seinem Alter und später auch von der Anzahl seiner Ausstellungserfolge ab.
Die entsprechenden Klassen finden Sie in der Klasseneinteilung und in der VDH-Ausstellungsordnung §13.
Bei allen Rassehunde-Ausstellungen können folgende Formwertnoten vergeben werden:
Vorzüglich (V)
Sehr Gut (SG)
Gut (G)
Genügend (Ggd)
Disqualifiziert (Disq)
In der Jüngstenklasse (und Puppy class/Baby Klasse auf Spezial-Rassehunde-Ausstellungen):
vielversprechend (vv)
versprechend (vsp)
wenig versprechend (wv)
Ausführliche Erläuterungen in der VDH-Ausstellungsordnung §15.
Die „Klinische Untersuchung vor einer Hundeausstellung (VDH)“ für bestimmte Hunderassen ist für alle Altersstufen oder Klassen notwendig.
Für Hunde bestimmter Rassen sind tierärztliche Bescheinigungen (Klinische Untersuchung vor einer Hundeausstellung) auf dem VDH Formular notwendig. Alle anderen Hunde benötigen keine tierärztliche Untersuchung.
Der Richterbericht wird Ihnen nach der Bewertung zeitnah per E-Mail zugesendet. Eine Urkunde und Ihre Unterlagen werden in Oldenburg übergeben.
Die Ausstellungsergebnisse sind auf unserer Startseite nach Ende der Veranstaltung einsehbar.
Die Tickets können nur am Eingang (Tageskasse) gekauft werden.
Wir veröffentlichen den Hallenplan 14 Tage nach Meldeschluss.
Wir versuchen den Hallenplan zeitnah nach Meldeschluss und Bearbeitung auf der Webseite zu veröffentlichen.
Der Ausstellungsring ist auf dem Hallenplan, der nach dem Meldeschluss veröffentlicht wird, zu finden.
Die Startzeit finden Sie auf dem Hallenplan, den wir nach dem Meldeschluss veröffentlichen.
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Das Ausstellungsbüro auf dem Ausstellungsgelände ist immer ein guter Ansprechpartner
Die Hunde, die zu dieser Veranstaltung (Ausstellung) gebracht werden, müssen nachweislich gegen Tollwut geimpft worden sein (Impfausweis/EU-Heimtierpass mitbringen).
Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld „Gültig bis“ nachgewiesen werden. Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung erfolgt, so entfällt die 21-Tage-Frist.
Wird eine Wiederholungsimpfung erst nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der letzten Impfung verabreicht, so entspricht diese Impfung einer Erstimpfung (Gültigkeitsdauer der Impfung ist im Pass vermerkt).
Da für die Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes eine Zeitspanne von 21 Tagen erforderlich ist, bedeutet dies im Falle einer verspäteten Nachimpfung, dass diese mindestens 21 Tage vor Ausstellungsbesuch erfolgen muss.
Im Falle einer Erstimpfung muss der Hund zum Zeitpunkt der Impfung 12 Wochen alt gewesen sein und die Impfung zum Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens 21 Tage zurückliegen.