Veterinärbestimmungen Oldenburg

Vibrissen

Hunde, deren Vibrissen gekürzt oder entfernt wurden, können nicht an der Ausstellung teilnehmen.

Tollwutschutzimpfung

Die Hunde, die zu dieser Veranstaltung (Ausstellung) gebracht werden, müssen nachweislich mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein (Impfausweis/EU-Heimtierpass mitbringen).

Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld „Gültig bis“ nachgewiesen werden. Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt die sogenannte 3-Wochen-Frist. Im Falle einer Erstimpfung muss der Hund zum Zeitpunkt der Impfung mindestens 3 Monate alt gewesen sein und die Impfung zum Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens 21 Tage zurückliegen.

In Deutschland geborene und aufgewachsene junge Hunde (Alter unter 15 Wochen), die über keinen oder einen noch nicht wirksamen Impfschutz gegen die Tollwut verfügen, haben nur Zutritt, wenn der Besitzer ein tierärztliches Zeugnis vorlegt, aus dem hervorgeht, dass der Hund untersucht wurde und als frei von klinischen Anzeichen der Tollwut befunden wurde. Diese Bescheinigung darf nicht älter als 10 Tage sein.

Junge Hunde aus dem Ausland (Alter unter 15 Wochen) haben keinen Zutritt.

Tierschutzhundeverordnung

Seit 01.01.2022 ist die neue Tierschutzhundeverordnung (TierSchHuV) in Kraft gesetzt worden. Diese sieht u.a. ein Ausstellungsverbot für bestimmte Hunde vor.

§ 10 Ausstellungsverbot

Es ist verboten, Hunde auszustellen oder Ausstellungen mit Hunden zu veranstalten:

Die Verantwortung für die Einhaltung der Vorgaben der Verordnung liegt beim Veranstalter und Aussteller. Das Veterinäramt wird besonders auf die Einhaltung der Tierschutzhundeverordnung achten.

Allg. Klinische Untersuchung vor einer Hundeausstellung (VDH)

Auf Basis der Erfahrungen vergangener Ausstellungen haben wir uns mit dem Veterinäramt auf folgendes Konzept verständigt:

Wir weisen darauf hin, dass die Regelungen des § 10 TierSchHuV und die damit verbundenen Auflagen nicht nur für Teilnehmer der eigentlichen Ausstellung gelten, sondern auch für Hunde, die im Rahmen anderer Veranstaltungsteile (Junior-Handling, Rassepräsentationen) präsentiert werden.

Folgende Rassen benötigen in Oldenburg eine allg. klinische Untersuchung

FCI Gruppe 1

Collie Langhaar
Deutscher Schäferhund
Holländischer Schäferhund
Sheltie (Shetland Sheepdog)
Weißer Schweizer Schäferhund (Berger blanc suisse)
Welsh Corgi Cardigan
Welsh Corgi Pembroke

FCI Gruppe 2

Affenpinscher
Appenzeller Sennenhund
Berner Sennenhund
Bernhardiner
Bordeauxdogge
Bulldog
Bullmastiff
Deutsche Dogge
Deutscher Boxer
Dobermann
Entlebucher Sennenhund
Fila Brasileiro
Großer Schweizer Sennenhund
Leonberger
Mastiff
Mastín del Pirineo
Mastín español
Mastino Napoletano
Neufundländer
Rottweiler
Shar Pei
Tosa
Zwergpinscher

FCI Gruppe 3

Airedale Terrier
American Staffordshire Terrier
Australian Terrier
Bedlington Terrier
Bull Terrier
Deutscher Jagdterrier
English Toy Terrier (Black and Tan)
Jack Russell Terrier
Miniature Bull Terrier
Scottish Terrier
Sealyham Terrier
Staffordshire Bullterrier
West Highland White Terrier
Yorkshire Terrier

FCI Gruppe 4

Teckel

FCI Gruppe 5

Alaskan Malamute
Chow Chow
Perro sin pelo del Perú
Xoloitzcuintle

FCI Gruppe 6

Basset Hound
Beagle
Bluthund (Chien de Saint Hubert)
Rhodesian Ridgeback
Schweizer Niederlaufhund (Berner-, Jura-, Luzerner- u. Schwyzer)

FCI Gruppe 8

American Cocker Spaniel
American Water Spaniel
Chesapeake Bay Retriever
Clumber Spaniel
Curly Coated Retriever
English Cocker Spaniel
English Springer Spaniel
Field Spaniel
Flat Coated Retriever
Golden Retriever
Irish Water Spaniel
Labrador Retriever
Nova Scotia Duck Tolling Retriever
Sussex Spaniel
Welsh Springer Spaniel

FCI Gruppe 9

Belgischer Griffon
Boston Terrier
Brüsseler Griffon
Cavalier King Charles Spaniel
Chihuahua
Chinese Crested Dog
Französische Bulldogge
Japan-Chin
Kleiner Brabanter Griffon
Lhasa Apso
Malteser
Mops
Pekingese
Pudel
Shih Tzu
Tibetan Terrier

Für alle anderen Rassen – auch für Besuchshunde – ist kein Attest erforderlich. Alle Rassen können angemeldet werden.

Tierärztliche Kontrollen

Die tierärztlichen Kontrollen erfolgen im Eingangsberich bevor die Halter/Aussteller zu den Ringen gehen.
Bei den Kontrollen liegt der Fokus auf im Rahmen einer klinischen Untersuchung feststellbare Merkmale. Relevante anatomische Veränderungen/Symptome, auf die im Rahmen der Überprüfung vor Ort geachtet wird, sind insbesondere:

Unterbringung von Hunden auf VDH Ausstellungen

Nach deutschem Tierschutzrecht müssen Personen, die Tiere halten oder betreuen, sicherstellen, dass die Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung des Tieres nicht so eingeschränkt wird, dass es zu Schmerzen oder vermeidbaren Schäden oder Leiden kommt.

Bezogen auf unsere Veranstaltungen bedeutet dies, dass Hundeboxen für die zeitweise Unterbringung eine angemessene Größe haben müssen und dass die Zeit der Unterbringung in diesen Boxen angemessen für den jeweiligen Hund sein muss. Von einer angemessenen Größe kann in der Regel ausgegangen werden, wenn der Hund in der Box vollständig aufstehen und sich in Seitenlage ausgestreckt hinlegen kann.

Bezogen auf die Zeit der Unterbringung müssen das Temperament des jeweiligen Hundes, sein erfolgtes Boxentraining und die allgemeine Situation der Unterbringung berücksichtigt werden.Der Hund sollte nicht über längere Zeit alleine/ohne Anwesenheit einer Betreuungsperson in einer Box untergebracht werden und muss in angemessenen Intervallen die Gelegenheit zu freier Bewegung außerhalb der Box erhalten. Es muss zu allen Zeiten vermieden werden, dass es durch die Boxenunterbringung zu Leid
für den untergebrachten Hund kommt.

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